Neue Corona-Regeln für VHS-Präsenzkurse


Mindestabstand, Lüften und Mund-Nasen-Schutz wichtig

Es hat diese Woche zwei neue Rechtsverordnungen für den VHS-Betrieb gegeben. Die CoronaVO Schule des Landes wurde neu gefasst. Außerdem hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Dies hat folgende Auswirkungen auf die VHS Winnenden:

1.    Die VHS darf derzeit Klassenräume in öffentlichen Schulen wie Gymnasien, Realschulen oder Gemeinschaftsschulen abends nicht mehr belegen. Ausnahme hiervon sind Schulsportstätten. Auch ist die Sprachförderung an Grundschulen weiterhin erlaubt. Die betroffenen Kurse (überwiegend Abendsprachkurse)  sind informiert worden. Nach den Herbstferien plant die VHS Winnenden nach den dann geltenden Bedingungen weiter. Diese Regelung wurde inzwischen wieder aufgehoben. Kurse können in Schulgebäuden stattfinden. 

2.)    Es gilt jetzt für alle Kurs ein strenger Mindestabstand von 1,50 Meter. Wir haben alle Kursräume entsprechend umgestuhlt. 

3.)    Wenn nicht durchgehend mit offenen Fenstern unterrichtet wird, muss in allen Kursen alle 20 Minuten stoßgelüftet werden (alle Fenster). Hierfür ist verpflichtend ein Wecker z.B. über ein Smartphone einzustellen, der daran alle 20 Minuten erinnert. 

4.)    Anders als im Schulbetrieb ist an der Volkshochschule Winnenden ein Mund-Nasen-Schutz nur dann verpflichtend zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber für die Dauer der kompletten Kurszeit. 
 


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