Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen

1. Anmeldeverfahren
Zu allen Kursen und Seminaren ist eine Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Die verbindliche Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, online, telefo-nisch oder persönlich erfolgen. Anmeldungen bei Kursleitenden sind nicht möglich. Sie akzeptieren mit der Anmeldung die aktuell gültigen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Teilnehmervertrages. Eine Anmeldebestätigung wird in der Regel nur bei Online-Anmeldungen per E-Mail versandt. Wenn Sie angemeldet sind, mel-den wir uns nur vor der Veranstaltung bei Ihnen, falls diese entfällt. Es ist keine Anmeldung erforderlich bei Veranstaltungen mit Tages- oder Abendkasse (Eintritt), bei denen dies klar gekennzeichnet ist.

2. Gebühren / Eintritte
Die Höhe der Gebühr ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Eine Anmeldung ist bei allen Veranstaltungen erforderlich, bei denen Gebühren erhoben wer-den. Die Gebühr wird von der Volkshochschule bei Zustandekommen der Veranstaltung in der Regel zum Veranstaltungsbeginn eingezogen. In der Gebühr sind, wenn nicht anders ausgeschrieben, nicht enthalten: Lehrbücher und Lernmaterial, Prüfungsgebühren. Wird Eintritt erhoben, ist eine Tages- oder Abendkasse (und ggf. Vorverkauf) eingerichtet.

3. Gebührenermäßigung
Bei Vorlage eines Berechtigungsausweises mit der Anmeldung erhalten:
a)    Schüler, Studenten und Inhaber eines Familienpasses 25 Prozent Ermäßigung.
b)    Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld (Stempel des Sozialamtes auf der Anmeldung), Arbeitslosen- und Sozialgeld (Bewilligungsbescheid der ARGE) 50 Prozent Ermäßigung.
Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.
Die ermäßigte Gebühr wird vom anzugebenden Konto eingezogen. Die Ermäßigung entfällt bei Veranstaltungen, die bereits mit einer ermäßigten Gebühr ausgeschrieben sind.
Der Berechtigungsnachweis für die Ermäßigung muss mit der Anmeldung erbracht werden. Wenn kein Nachweis vorliegt, wird die volle Gebühr eingezogen und eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Die Leitung der VHS kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag Personen eine Ermäßigung gewähren, die nicht zu dem unter a oder b genannten Personenkreis gehören. Für Einzelveranstaltungen kann für den unter a oder b genannten Personenkreis ein ermäßigter Eintritt erhoben werden. Für Fahrten, Reisen, Führungen und Sonderveranstaltungen gelten in der Regel gesonderte Geschäftsbedingungen.

4. Rücktritt
Ein Rücktritt bei Veranstaltungen ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – bei Samstag-/Sonntag-Terminen der Freitag der Vorwoche - möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, bei denen ein Rücktrittsschluss angegeben ist. Ein Rücktritt muss der Volkshochschule stets in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erklärt werden. Eine Abmeldung bei den Kursleitenden ist nicht möglich.

5. Teilnehmerzahl
Grundsätzlich ist für die Durchführung jeder VHS-Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

6. Bescheinigungen
Nach regelmäßigem Kursbesuch stellt die VHS auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

7. Haftung / Versicherung
Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort sowie für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen über-nimmt die Volkshochschule keine Haftung. Dies gilt auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.

8. Veranstaltungsräume
Die jeweilige Hausordnung ist einzuhalten. In den Gebäuden darf nicht geraucht werden, die vorgegebene Bestuhlungsordnung ist nach Kursende wiederherzustel-len und auf dem Gelände ist die Parkordnung zu beachten.

9. Studienfahrten und Studienreisen
Es gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die für Reisen bei der Anmeldung ausgehändigt werden. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Volkshochschule Winnenden behält sich Änderungen des Programms vor. Bei Kooperationsveranstaltungen gelten in der Regel die Geschäftsbedingungen der organisierenden Einrichtung.

10. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag.

Stand: 15.09.2024