Keine weiteren Einschränkungen für VHS-Präsenzkurse


Auch der Besuch von VHS-Kursen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr bleibt erlaubt.

Die in Baden-Württemberg seit Samstag, 12. Dezember 2020 geltenden landesweiten Ausgangsbeschränkungen schränken den Betrieb von Volkshochschulen nicht weiter ein. Es bleibt bei den Regeln der Corona-Verordnung vom 30. November 2020, die unter anderem Gesundheitskurse als Präsenzangebote verbietet. Auch die Ausgangsbeschränkungen, die in Baden-Württemberg im Allgemeinen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr vormittags gelten, werden nicht auf den Besuch von Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen angewandt. Es gibt auch keine Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises, die den Betrieb von Volkshochschulen weiter begrenzt.

Bei den Präsenzkursen halten wir hohe, teils über die gesetzlichen Maßnahmen hinausgehende, Hygienestandards ein. Das Betreten eines VHS-Gebäudes ist generell verboten für Personen, die Corona-Symptome aufweisen. Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gängen und Fluren. Ein Aufenthalt in Gängen und Fluren ist nicht erlaubt. Die Kursräume sind auf 1,5 Meter Abstand gestuhlt. Hier kann der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden. Kursräume werden mindestens alle 20 Minuten stoßgelüftet. Es befinden sich Desinfektionsspender zur Handdesinfektion in den Eingangsbereichen sowie in allen Kursräumen. Zusätzlich liegen Materialien zur Oberflächeninfektion in allen Kursräumen bereit. In Schulgebäuden z.B. Gymnasien, Realschulen und Werkrealschulen bringt die KursleiterIn diese Materialien mit. 

 


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