Corona-Infos
Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 seine Corona-Verordnungen aufgehoben. Es bestehen für den Besuch von VHS-Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr.
Gesetzliche Regelungen zur Teilnahme an VHS-Kursen können sich kurzfristig ändern. Sich ändernde gesetzliche Regelungen für die Teilnahme an Präsenzkursen führen nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Es gelten unsere AGB.