Volkshochschule kehrt zur 3G-Regel für Präsenzkurse zurück


Kursteilnahme auch wieder für nicht immunisierte Teilnehmende möglich

Das Land Baden-Württemberg hat die Zugangshürden für Volkshochschulkurse zum 23. Februar hin gelockert. Eine Teilnahme ist nun nicht nur mehr für vollständig gegen das Corona-Virus immunisierte Personen möglich, sondern auch für Nicht-Immunisierte, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Gültig sind Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden alt sind, sowie PCR-Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. 

Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in den Kursen. Diese ist lediglich aufgehoben bei Kursen im Freien sowie Bewegungs- und Entspannungskursen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Die Regel zu Desinfektion und regelmäßigem Lüften gelten weiter.  

Eine Übersicht über die alle aktuell geltenden Hygienemaßnahmen an der Volkshochschule Winnenden finden Sie hier. 
 


Zurück