Passierscheine für VHS-Kursbesuch auch nach 20 Uhr nicht erforderlich


Dozentinnen und Dozenten sollten aber ihren Honorarvertrag, Teilnehmende eine Anmeldebestätigung mitführen.

Das Land Baden-Württemberg hat eine Ausgangssperre für die Zeit zwischen 20 Uhr und 5 Uhr vormittags erlassen. Volkshochschulangebote schränkt dies aber derzeit noch nicht ein. Diese können auch zwischen 20 Uhr und 5 Uhr in Präsenzform stattfinden. Um Klarheit zu schaffen, empfehlen wir aber Dozentinnen und Dozenten sowie Teilnehmenden immer eine entsprechende Bescheinigung mit sich zu führen. Dozenten empfehlen wir, einen Honorarvertrag mitzuführen. Kursteilnehmer sollten eine Anmeldebestätigung für den Kurs, den sie besuchen, dabei haben. So eine Anmeldebestätigung senden wir auf Anfrage auch kurzfristig per Email zu. Sprechen Sie uns gerne an. Passierscheine sind hingegen für einen VHS-Kursbesuch nicht vorgeschrieben und auch nicht notwendig. 


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