Hohe Hygienestandards für Präsenzkurse


Aktueller Test-, Impf-, oder Genesenennachweis erforderlich

Ab 7. Juni plant die Volkshochschule Winnenden wieder mit dem Start einiger Präsenzkurse, während weiterhin viel Unterricht online stattfindet. Die Standards, unter denen Präsenzkurse stattfinden, sind hoch. 

Voraussetzung  sind u.a.:

- während der gesamten Kurszeit muss in Innenräumen eine medizinische Makse getragen werden. Nur bei Gesundheitskursen kann die Maske abgenommen werden. 

- ein aktueller Test-, Impf- oder Genesenennachweis (nicht bei Integrationskursen und ab 10. Juni auch nicht mehr bei Kursen im Freien). Folgende Nachweise sind zulässig: 

a) Antigen-Schnell- oder PCR-Tests, die nicht älter als 24 Stunden sind (bei Schülerinnen und Schülern nicht älter als 60 Stunden).
b) Impfpässe, bei denen die Zweit-Impfung mit einem Corona-Impfstoff mindestens zwei Wochen zurückliegt.
c) Ärztliche oder behördliche Genesenennachweise

- die Desinfektion von Händen und Kontaktflächen wie Tischen durch die die Teilnehmenden 

- möglichst Unterricht bei offenen Fenstern, ansosnten ausgiebiges Stoßlüften mindetesens alle 20 Minuten

- jegliche Art von Bewegungs-, Entspannungs- und Tanzkurse finden im Freien statt. (Ab dem 10. Juni auch wieder in Innenräumen erlaubt.)

- es ist zu jedem Kurszeitpunkt in Innenräumen sowie im Freien ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzhalten. 

Eine Teilnahme an einem Präsenzkurs ist generell untersagt für Personen, die

- einer angeordneten Quarantäne unterliegen, positiv auf SARS-CoV2 getestet wurden oder bis zum Nachweis eines negativen Tests als positiv eingestuft sind. Eine Kursteilnahme ist außerdem untersagt für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen in Ländern aufgehalten haben, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Sollte aufgrund einer behördlichen Anordnung die Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet früher aufgehoben worden sein, ist eine Kursteilnahme ab dem Zeitpunkt der Quarantäne-Aufhebung ebenfalls wieder möglich.

- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder b) die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen.


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