FFP2-Maskenpflicht und Verschärfung der 2Gplus-Regelung in Kursen


Medizinische OP-Masken für Kursbesuch nicht mehr ausreichend

Das Land hat am Abend des 23. Dezembers eine neue Corona-Verordnung notverkündet, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt und strengere Regeln für die Teilnahme an Präsenzkursen vorsieht.

Für die Teilnahme an einem VHS-Präsenzkurs ist für Personen über 18 Jahren nun eine FFP2-Maske notwendig, die während der gesamten Kurszeit getragen werden muss. Medizinische OP-Masken sind nur noch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren zulässig. Generell ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiterhin Bewegungs- und Entspannungskurse, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

Die Teilnahme an VHS-Präsenzursen ist nur für Teilnehmende möglich, die die verschärfte 2Gplus-Regel erfüllen. Das heißt zusätzlich zu einer vollständigen Impfung bzw. Genesung muss ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden. Diese Testpflicht entfällt für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben und für Personen, deren Zweitimpfung bzw. Genesung weniger als drei Monate zurückliegt. Von dieser Regelung generell ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ausgenommen von der 2G-plus-Regelung sind auch weiterhin Integrationskurse, wo es bei der bisherigen 3G-Regelung bleibt.

Eine Übersicht über alle aktuellen Corona-Hygiene-Regeln finden Sie hier.

 

 


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