Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen 

 
1. Anmeldeverfahren
Zu allen Kursen und Seminaren ist eine Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Eine Anmeldung ist schriftlich, per Email, online oder persönlich möglich. Auch eine telefonische Anmeldung ist verbindlich. Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Veranstaltungen mit Tages- oder Abendkasse (Eintritt), bei denen dies klar gekennzeichnet ist. Sie akzeptieren mit der Anmeldung die geltenden Geschäftsbedingungen in der aktuell gültigen Fassung. Mit der Anmeldung werden sie Bestandteil des Teilnehmervertrages. Anmeldungen bei Kursleitenden sind nicht möglich. Eine Anmeldebestätigung wird in der Regel nur bei Online-Anmeldungen per Email versandt. Wenn Sie angmeldet sind, melden wir uns nur vor der Veranstaltung bei Ihnen, falls diese ausfällt. Melden wir uns nicht, findet die Veranstaltung statt. 
 
2. Gebühren / Eintritte
Die Höhe der Gebühren ist bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Anmeldung ist bei allen Veranstaltungen erforderlich, bei denen Gebühren erhoben werden. Wird Eintritt erhoben, ist eine Tages- oder Abendkasse (und ggf. Vorverkauf) eingerichtet. In der Gebühr sind, wenn nicht anders ausgeschrieben, nicht enthalten: Lehrbücher und Lernmaterial, Prüfungsgebühren, Gebühren für Bescheinigungen. Die Gebühr wird von der Volkshochschule bei Zustandekommen der Veranstaltung zum Veranstaltungsbeginn, zum Anmelde- und Rücktrittsschluss und bei wöchentlichen Veranstaltungen von mehr als 9 Unterrichtstagen nach dem 2. Veranstaltungstermin [bei Sprachkursen gegebenenfalls einschließlich des Aufpreises] eingezogen. Die Fälligkeit der Lastschrift ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf www.vhs-winnenden.de zu entnehmen.
 
3. Gebührenermäßigung
Bei Vorlage eines Berechtigungsausweises [mit der Anmeldung) erhalten:

    Schüler, Studenten und Inhaber eines Familienpasses 25 Prozent.
     Empfänger von Sozialhilfe (Stempel des Sozialamtes auf der Anmeldung), Arbeitslosen- und Sozialgeld (Bewilligungsbescheid der ARGE) 50 Prozent Ermäßigung. Es wird die ermäßigte Gebühr von ihrem Konto abgebucht.
    Für Einzelveranstaltungen wird für den unter 1. und 2. genannten Personenkreis ein ermäßigter Eintritt, der in Klammern angegeben ist, erhoben. 

Der Berechtigungsnachweis für die Ermäßigung muss mit der Anmeldung erbracht werden. Wenn kein Ermäßigungsnachweis vorliegt, wird die volle Gebühr eingezogen. Es erfolgen keine Rückerstattungen.
Die Leitung der vhs kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag Personen eine Ermäßigung gewähren, die nicht zu dem unter 1. und 2. genannten Personenkreis gehören.
Die Ermäßigung entfällt bei Veranstaltungen, die bereits mit einer ermäßigten Gebühr ausgeschrieben sind. Die Leitung der vhs kann in Härtefällen auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung gewähren.
Für Fahrten, Reisen, Führungen und Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Durch ESF-Fachkursförderung können Teilnehmende eine Rabattierung der Kursgebühr um 30 bzw. 50 % für bestimmte Kurse erhalten. Sollte der Teilnehmende ohne vorherige fristgerechte Stornierung nicht zum Kurs erscheinen, ist die vhs Winnenden berechtigt, die Rabattierung vom Teilnehmenden nachzufordern.

 

4. Rücktritt

Ein Rücktritt bei Veranstaltungen ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn - bei Samstag-/Sonntag-Terminen der Freitag der Vorwoche - möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, bei denen ein Rücktrittsschluss angegeben ist.

Ein Rücktritt muss der Volkshochschule stets in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Eine Abmeldung bei den Kursleitenden ist nicht möglich.
 
5. Teilnehmerzahl
Grundsätzlich ist für die Durchführung jeder vhs-Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Regel bei 10 liegt. Bei
geringerer Zahl entscheidet die vhs-Leitung. Unter Umständen muss für einen solchen Kurs dann eine Kleingruppengebühr erhoben werden, wenn er auf Wunsch der Teilnehmenden dennoch durchgeführt werden soll.
Die Kleingruppengebühr wird am ersten Unterrichtstermin festgelegt. Kommen nach der Festschreibung noch Teilnehmende hinzu, bleibt die
Erhöhung davon unberührt. Es erfolgen keine Rückerstattungen.
 
6. Bescheinigungen / Zeugnisse
Nach regelmäßigem Kursbesuch stellt die vhs auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme aus:

    >bei Abholung oder Zusendung eines frankierten Rückumschlages gebührenfrei 

    >bei Zusendung durch die vhs gegen eine Verwaltungsgebühr von 3,00 € (inkl. Porto). 

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zeugnis.
 
7. Haftung / Versicherung
Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Dies gilt auch be>i Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.
 
8. Veranstaltungsräume
Die vhs ist nur Gast in den von ihr benutzten Räumen. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht. Vor allem bitten wir, die Hausordnung zu beachten, den Gebäuden auf das Rauchen zu verzichten, die vorgegebene Bestuhlungsordnung nach Kursende wiederherzustellen und auf dem Schulgelände die Parkordnung zu beachten.
 
9. Studienfahrten und Studienreisen
Es gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die für Fahrten in der Geschäftsstelle ausliegen und für Reisen bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
Abweichend ausgehandelte Ergebnisse sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Volkshochschule Winnenden behält sich Änderungen des Programms vor. Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag. Bei Kooperationsveranstaltungen gelten in der Regel die Geschäftsbedingungen der organisierenden Einrichtung.

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Stand: 15. September 2021